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Rechtsprechung
   OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 39/06, 31 Wx 40/06   

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OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 39/06, 31 Wx 40/06 (https://dejure.org/2006,3006)
OLG München, Entscheidung vom 25.07.2006 - 31 Wx 39/06, 31 Wx 40/06 (https://dejure.org/2006,3006)
OLG München, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - 31 Wx 39/06, 31 Wx 40/06 (https://dejure.org/2006,3006)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abkömmlinge der Erben als Ersatznacherben im Fall des Ausschlagens der Erbschaft durch die Nacherben und Verlangen des Pflichtteils; Wille des Erblassers zur doppelten Berücksichtigung des Stamms des Abkömmlings durch Ausschlagung der Erbschaft

  • Judicialis

    BGB § 2069; ; BGB § 2096; ; BGB § 2142

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2069 § 2096 § 2142
    Testamentsauslegung zur Ersatzerbfolge bei Erbausschlagung durch Nacherben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 36
  • DNotZ 2007, 537
  • FamRZ 2007, 767
  • Rpfleger 2007, 26
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 144/99

    Ausschlagung der Erbschaft durch den Nacherben

    Auszug aus OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 39/06
    (2) In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur hat das Landgericht auch berücksichtigt, dass bei einer Fallgestaltung wie der hier vorliegenden im Zweifel die als Ersatznacherben in Betracht kommenden Abkömmlinge des Ausschlagenden von der Erbfolge ausgeschlossen sein sollen, unabhängig davon, ob die Ersatzberufung auf der Auslegungsregel des 2069 BGB beruht oder auf einer ausdrücklichen Einsetzung nach § 2096 BGB (BGHZ 33, 60/62; BayObLGZ 1962, 239/243; OLG Stuttgart OLGZ 1982, 271; OLG Zweibrücken OLGZ 1984, 3; zur Berücksichtigung im Grundbuchverfahren vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 1391; Soergel/Loritz BGB 13. Aufl. § 2096 Rn. 9, § 2142 Rn. 6; Erman/M. Schmidt BGB 11. Aufl. § 2097 Rn. 1, § 2142 Rn 4; differenzierend Staudinger/Otte BGB Bearbeitungsstand 2002 § 2096 Rn. 8, § 2069 Rn. 9 ff.; Palandt/Edenhofer BGB 65. Aufl. § 2069 Rn. 4; § 2142 Rn. 3).

    Der im Verfahren über die Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch (BayObLG 2 Z BR 144/99) angesetzte Wert von 50.000 DM erscheint zu niedrig.

  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 39/06
    Dabei kommt es darauf an, ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend ermittelt (§ 12 FGG), sich bei der Beurteilung des Beweisstoffes mit allen wesentlichen Umständen auseinandergesetzt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften (§ 15 FGG) sowie gegen Denkgesetze und zwingende Erfahrungssätze verstoßen und die Beweisanforderungen zu hoch angesetzt oder vernachlässigt hat (BGHZ 121, 357/363; FGPrax 2000, 130; BayObLG FamRZ 1995, 1235/1236; NJW-FER 2000, 93; Keidel/Meyer-Holz FGG 15 Aufl. § 27 Rn. 42).

    Mit der weiteren Beschwerde kann nicht geltend gemacht werden, dass die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters nicht die einzig möglichen sind, oder dass auch andere Schlussfolgerungen möglich gewesen wären (st. Rspr., vgl. BGH FGPrax 2000, 130; BayObLG FamRZ 1995, 1235/1236).

  • BayObLG, 10.04.1995 - 3Z BR 88/95

    Entlassung eines Betreuers wegen Feindschaft mit dem Betreuten

    Auszug aus OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 39/06
    Dabei kommt es darauf an, ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend ermittelt (§ 12 FGG), sich bei der Beurteilung des Beweisstoffes mit allen wesentlichen Umständen auseinandergesetzt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften (§ 15 FGG) sowie gegen Denkgesetze und zwingende Erfahrungssätze verstoßen und die Beweisanforderungen zu hoch angesetzt oder vernachlässigt hat (BGHZ 121, 357/363; FGPrax 2000, 130; BayObLG FamRZ 1995, 1235/1236; NJW-FER 2000, 93; Keidel/Meyer-Holz FGG 15 Aufl. § 27 Rn. 42).

    Mit der weiteren Beschwerde kann nicht geltend gemacht werden, dass die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters nicht die einzig möglichen sind, oder dass auch andere Schlussfolgerungen möglich gewesen wären (st. Rspr., vgl. BGH FGPrax 2000, 130; BayObLG FamRZ 1995, 1235/1236).

  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 39/06
    Dabei kommt es darauf an, ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend ermittelt (§ 12 FGG), sich bei der Beurteilung des Beweisstoffes mit allen wesentlichen Umständen auseinandergesetzt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften (§ 15 FGG) sowie gegen Denkgesetze und zwingende Erfahrungssätze verstoßen und die Beweisanforderungen zu hoch angesetzt oder vernachlässigt hat (BGHZ 121, 357/363; FGPrax 2000, 130; BayObLG FamRZ 1995, 1235/1236; NJW-FER 2000, 93; Keidel/Meyer-Holz FGG 15 Aufl. § 27 Rn. 42).
  • BGH, 29.06.1960 - V ZR 64/59

    Ersatzberufung bei Pflichtteilsverlangen

    Auszug aus OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 39/06
    (2) In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur hat das Landgericht auch berücksichtigt, dass bei einer Fallgestaltung wie der hier vorliegenden im Zweifel die als Ersatznacherben in Betracht kommenden Abkömmlinge des Ausschlagenden von der Erbfolge ausgeschlossen sein sollen, unabhängig davon, ob die Ersatzberufung auf der Auslegungsregel des 2069 BGB beruht oder auf einer ausdrücklichen Einsetzung nach § 2096 BGB (BGHZ 33, 60/62; BayObLGZ 1962, 239/243; OLG Stuttgart OLGZ 1982, 271; OLG Zweibrücken OLGZ 1984, 3; zur Berücksichtigung im Grundbuchverfahren vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 1391; Soergel/Loritz BGB 13. Aufl. § 2096 Rn. 9, § 2142 Rn. 6; Erman/M. Schmidt BGB 11. Aufl. § 2097 Rn. 1, § 2142 Rn 4; differenzierend Staudinger/Otte BGB Bearbeitungsstand 2002 § 2096 Rn. 8, § 2069 Rn. 9 ff.; Palandt/Edenhofer BGB 65. Aufl. § 2069 Rn. 4; § 2142 Rn. 3).
  • BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04

    Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin -

    Auszug aus OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 39/06
    Die Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit von Zeugen und Beteiligten sowie der Glaubhaftigkeit von deren Sachdarstellung obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (st. Rspr., vgl. BayObLG FamRZ 2005, 840 m.w.N.; Keidel/Meyer-Holz § 27 Rn. 43).
  • OLG Stuttgart, 27.10.1981 - 8 W 507/80

    Möglichkeit der Ersatzberufung der weiteren Abkömmlinge nach § 2069 BGB und §

    Auszug aus OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 39/06
    (2) In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur hat das Landgericht auch berücksichtigt, dass bei einer Fallgestaltung wie der hier vorliegenden im Zweifel die als Ersatznacherben in Betracht kommenden Abkömmlinge des Ausschlagenden von der Erbfolge ausgeschlossen sein sollen, unabhängig davon, ob die Ersatzberufung auf der Auslegungsregel des 2069 BGB beruht oder auf einer ausdrücklichen Einsetzung nach § 2096 BGB (BGHZ 33, 60/62; BayObLGZ 1962, 239/243; OLG Stuttgart OLGZ 1982, 271; OLG Zweibrücken OLGZ 1984, 3; zur Berücksichtigung im Grundbuchverfahren vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 1391; Soergel/Loritz BGB 13. Aufl. § 2096 Rn. 9, § 2142 Rn. 6; Erman/M. Schmidt BGB 11. Aufl. § 2097 Rn. 1, § 2142 Rn 4; differenzierend Staudinger/Otte BGB Bearbeitungsstand 2002 § 2096 Rn. 8, § 2069 Rn. 9 ff.; Palandt/Edenhofer BGB 65. Aufl. § 2069 Rn. 4; § 2142 Rn. 3).
  • OLG Zweibrücken, 18.07.1983 - 3 W 66/83
    Auszug aus OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 39/06
    (2) In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur hat das Landgericht auch berücksichtigt, dass bei einer Fallgestaltung wie der hier vorliegenden im Zweifel die als Ersatznacherben in Betracht kommenden Abkömmlinge des Ausschlagenden von der Erbfolge ausgeschlossen sein sollen, unabhängig davon, ob die Ersatzberufung auf der Auslegungsregel des 2069 BGB beruht oder auf einer ausdrücklichen Einsetzung nach § 2096 BGB (BGHZ 33, 60/62; BayObLGZ 1962, 239/243; OLG Stuttgart OLGZ 1982, 271; OLG Zweibrücken OLGZ 1984, 3; zur Berücksichtigung im Grundbuchverfahren vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 1391; Soergel/Loritz BGB 13. Aufl. § 2096 Rn. 9, § 2142 Rn. 6; Erman/M. Schmidt BGB 11. Aufl. § 2097 Rn. 1, § 2142 Rn 4; differenzierend Staudinger/Otte BGB Bearbeitungsstand 2002 § 2096 Rn. 8, § 2069 Rn. 9 ff.; Palandt/Edenhofer BGB 65. Aufl. § 2069 Rn. 4; § 2142 Rn. 3).
  • OLG München, 26.10.2011 - 31 Wx 30/11

    Erbscheinsverfahren: Folge der Erbausschlagung durch einen Vorerben

    Zu Recht hat das Nachlassgericht die von den Beschwerdeführern angeführten Entscheidungen des BGH (NJW 1960, 1899) und des OLG München (FamRZ 2007, 767/769) für die hier vorliegende Fallgestaltung für nicht einschlägig erachtet.

    Ein solches Ergebnis wird deswegen verneint, da es nach der allgemeinen Lebenserfahrung in der Regel nicht angenommen werden kann, dass es dem Willen des Erblassers entspricht, den Stamm des Abkömmlings, der die Erbschaft ausschlägt und den Pflichtteil verlangt, doppelt zu berücksichtigen und ebenso wenig, den überlebenden Ehegatten als Vorerben durch die Auszahlung des Pflichtteils im uneingeschränkten Genuss des Nachlasses zu beeinträchtigen (OLG München FamRZ 2007, 767/768).

  • OLG Karlsruhe, 14.10.2022 - 14 U 125/21

    Berichtigung des Grundbuchs bezüglich einer Eigentumswohnung

    1 Z 43/61">1 Z 43/61, BayObLGZ 1962, 240, 243 f; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.10.1981 - 8 W 507/80; BayObLG, Beschluss vom 02.03.2000 - 2 ZR BR 144/99, NJW-RR 2000, 1391; OLG München, Beschluss vom 25.07.2006 - 31 Wx 39/06, FamRZ 2007, 767, 768; OLG Bamberg, Urteil vom 23.04.2013 - 5 U 34/12; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.05.2020 - 3 W 74/20).
  • OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 40/06

    Abkömmlinge der Erben als Ersatznacherben im Fall des Ausschlagens der Erbschaft

    31 Wx 39/06 31 Wx 40/06.
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 25.01.2007 - 2 T 14/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33477
LG Koblenz, 25.01.2007 - 2 T 14/07 (https://dejure.org/2007,33477)
LG Koblenz, Entscheidung vom 25.01.2007 - 2 T 14/07 (https://dejure.org/2007,33477)
LG Koblenz, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 2 T 14/07 (https://dejure.org/2007,33477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung der Vergütung eines staatlich bestellten Berufsbetreuers für eine mittellose Person i.S.d. Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nach zwei Monaten Pause nicht nochmal erhöhte Anfangsvergütung!

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Betreuungslose Zwischenzeit von 2 Monaten, Erstbetreuung, Betreuerwechsel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 767 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06

    Vorläufige und endgültige Betreuung bei strafrechtlicher Unterbringung in

    Auszug aus LG Koblenz, 25.01.2007 - 2 T 14/07
    Im Regelfall ist bei einer Unterbrechung einer Betreuung wieder von einer Erstbetreuung auszugehen, doch kann dies bei verhältnismäßig kurzen Zeiträumen nicht gelten (OLG München FGPrax 2006, 213 f.; OLG München BtPrax 1006, 73 zu einer Unterbrechungsdauer von weniger als drei Monaten).

    Das OLG München hat eine zeitliche Lücke von sechs Monaten zwischen Ablauf der vorläufigen und Einrichtung der endgültigen Betreuung an der oberen Grenze eines kurzfristigen Zeitraums angeordnet (FGPrax 2006, 213 [OLG München 28.07.2006 - 33 Wx 75/06] ).

  • OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - 3 W 8/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz bei nach neun Monaten betreuungsloser

    Auszug aus LG Koblenz, 25.01.2007 - 2 T 14/07
    Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat die Auffassung vertreten, dass dann, wenn eine vorläufige Betreuung infolge Zeitablaufs endet und erst neun Monate später erneut Betreuung angeordnet wird, von einer (erneuten) Erstbetreuung auszugehen sei, die die Zubilligung der erhöhten Anfangsvergütung rechtfertige (FGPrax 2006, 121 f. [OLG Zweibrücken 21.02.2006 - 3 W 8/06] ).
  • OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 407/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundenansatz bei Wechsel von einem ehrenamtlichen

    Auszug aus LG Koblenz, 25.01.2007 - 2 T 14/07
    Dies wird von der Rechtsprechung auch für eine Erweiterung der Aufgabenkreise im Rahmen eines Betreuerwechsels so gesehen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. November 2006, Az. 8 W 407/2006 ).
  • BGH, 06.05.2020 - XII ZB 534/19

    Betreuungsverfahren: Zeitpunkt für Bemessung des Stundensatzes bei vorläufiger

    In der veröffentlichten Rechtsprechung der Landgerichte wird bei kurzzeitigen Unterbrechungen einer Betreuung für die Bemessung des Stundenansatzes nach § 5 VBVG aF grundsätzlich auf den Zeitpunkt der erstmaligen Betreuerbestellung abgestellt, wenn diese im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 300 FamFG erfolgte (vgl. einerseits LG Koblenz Beschluss vom 25. Januar 2007 - 2 T 14/07 - juris zu einer Vakanz von weniger als zwei Monaten; LG Meiningen Beschluss vom 14. April 2008 - 3 T 260/07 - juris für eine zeitliche Lücke von wenigen Tagen; LG Bückeburg FamRZ 2009, 1709, und andererseits LG Kassel BtPrax 2018, 121, 122 bei einer Vakanz von zwei Wochen).
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